Im Institut Guttmann – Krankenhaus für Neurorehabilitation wurde eine schwimmende Bodenplatte installiert, um die Anforderungen des Gesetzes 37/2003 vom 17. November zu erfüllen, in dem die maximal zulässigen Werte für kontinuierliche Schwingungen festgelegt sind.
Nach der Ausführung eines schwimmend gelagerten Maschinenfundaments mit 25mm dickem Sylomer® SR11 wurden Werte erreicht, die unterhalb des für die Nutzung als Krankenhaus festgelegten Schwingungsgrenzwertes lagen.